KSVG - Künstlersozialversicherungsgesetz
- Erster TeilSozialversicherung der selbständigen
Künstler und Publizisten
- Erstes KapitelKreis der versicherten Personen
- Erster AbschnittUmfang der Versicherungspflicht
- Zweiter AbschnittAusnahmen von der
Versicherungspflicht
- Erster UnterabschnittVersicherungsfreiheit
kraft Gesetzes
- Zweiter UnterabschnittBefreiung von
der Krankenversicherungspflicht auf Antrag
- Dritter AbschnittBeginn und Dauer der
Versicherungspflicht, Verlegung des Tätigkeitsortes
- Vierter AbschnittKündigungsrecht
- Zweites KapitelBeitragszuschuß der
Künstlersozialkasse
- Drittes KapitelAuskunfts- und Meldepflichten
- § 11 KSVG
- § 12 KSVG
- § 13 KSVG
- Dritter AbschnittKünstlersozialabgabe
- § 23 KSVG
- Erster UnterabschnittPersonenkreis
- Zweiter UnterabschnittBestimmungsgrößen
- Dritter UnterabschnittMelde- und
Abgabeverfahren
- Vierter UnterabschnittErstattungen
- Vierter AbschnittZuschuß des Bundes
- Viertes KapitelAufbringung der Mittel
- Erster AbschnittGrundsatz
- Zweiter AbschnittBeitragsanteile des Versicherten
- Erster UnterabschnittHöhe der Beitragsanteile
- Zweiter UnterabschnittBeitragsverfahren
- Dritter UnterabschnittErstattungen
- Fünftes KapitelÜberwachung
- Sechstes KapitelBußgeldvorschriften
- Siebtes KapitelAnwendung des Sozialgesetzbuches
- Zweiter TeilDurchführung der Künstlersozialversicherung
- Dritter Teil
- Vierter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften