(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen
- 1.
ein tabellarischer Lebenslauf, - 2.
ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll, - 3.
eine Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses oder des Nachweises eines gleichwertigen Bildungsstandes, - 4.
Ablichtungen der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung und der Zeugnisse über abgelegte Prüfungen sowie - 5.
gegebenenfalls - a)
eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch, - b)
eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes und - c)
Ablichtungen der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und über Wehrübungen erteilt wurden.