Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2024 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
- 1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,48 Euro, - 2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 31,61 Euro, - 3.
in anderen Ländern: 56,91 Euro.