Zur Beratung bei der Anlage, Durchführung und Auswertung der Erhebungen und Unterlagen bedient sich das Bundesministerium eines von ihm zu berufenden Beirats, der sich im wesentlichen aus Sachverständigen der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft einschließlich einer angemessenen Anzahl praktischer Landwirte zusammensetzt.
Anwälte zum LwG

Rechtsanwalt Johannes Seel
1050 Brüssel

Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
47533 Kleve

Rechtsanwalt Jan Theo Baumann
47533 Kleve