(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1495 - 1501)
Abschnitt I: Gemeinsame Kernqualifikationen
Lfd.
Nr.Teil des
AusbildungsberufsbildesKernqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit Fachqualifikationen
zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123/4
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)- a)
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
- gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
- wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2)- a)
- Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
- Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
- Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3)- a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
- e)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
5Betriebliche und tech-
nische Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5)- a)
- Informationsquellen und Informationen recherchieren und beschaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen bewerten
- b)
- technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
- c)
- Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- d)
- Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
8
- e)
- Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- f)
- Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- g)
- Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
4*)|
- h)
- Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
- i)
- Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
- k)
- Konflikte im Team lösen
- l)
- schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
6*)|
6Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6)- a)
- Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- b)
- erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
- c)
- Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
- d)
- Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
6*)
- e)
- Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
- f)
- betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
- g)
- qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
6*)|
- h)
- Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- i)
- Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
- k)
- unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Kosten vergleichen
- l)
- IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
- m)
- interne und externe Leistungserbringung vergleichen
- n)
- Qualifizierungsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
6|
7Montieren und
Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7)- a)
- Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
- b)
- Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- c)
- Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
- d)
- elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- e)
- Leitungen installieren
- f)
- elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
8
- g)
- beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
- h)
- Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
4|
8Messen und Analysieren von elektrischen Funk-
tionen und Systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8)- a)
- Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)
- elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
- c)
- Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)
- Steuerschaltungen analysieren
- e)
- Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- f)
- systematische Fehlersuche durchführen
6
- g)
- Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- h)
- Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
4|
- i)
- Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
7|
9Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 3 Abs. 2 Nr. 9)- a)
- Funktion von Schutz- und Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
- b)
- Isolationswiderstände messen und beurteilen
- c)
- Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
- d)
- Leitungen, deren Schutzeinrichtungen und sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
6
- e)
- Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
- f)
- Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
- g)
- Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
- h)
- elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
- i)
- Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
4|
10Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 10)- a)
- Hard- und Softwarekomponenten auswählen
- b)
- Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
- c)
- IT- Systeme in Netzwerke einbinden
- d)
- Tools und Testprogramme einsetzen
3
11Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 11)- a)
- Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
3
- b)
- auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
- c)
- Störungsmeldungen aufnehmen
- d)
- Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
- e)
- Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- f)
- technische Unterstützung leisten
- g)
- Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
10*)|
Abschnitt II: Berufsspezifische Fachqualifikationen
Lfd.
Nr.Teil des
AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen
zu vermitteln sindAusbildungsschwerpunkt
im Ausbildungsjahr
123/4
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12Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 12)- a)
- elektrische Maschinen nach Art und Anwendung unterscheiden
2
- b)
- Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten abstimmen
- c)
- vorhandene Stromversorgung beurteilen, Änderungen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
- d)
- Anordnungs- und Installationspläne lesen und anwenden sowie skizzieren und anfertigen
4|
- e)
- Komponenten der Antriebstechnik auswählen
6|
13Montieren und Demon-
tieren von elektrischen Maschinen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 13)- a)
- Materialien, insbesondere mittels Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Reiben, Drehen, Fräsen bearbeiten
- b)
- Materialien verbinden und fügen
- c)
- mechanische Komponenten, insbesondere Kupplungen und Lager, auswählen und einsetzen
10
14Herstellen von Wicklungen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 14)- a)
- Wickeldaten aufnehmen
- b)
- Wickelpläne lesen und skizzieren
- c)
- Isolation unter Berücksichtigung der mechanischen, elektrischen, chemischen und thermischen Belastung anfertigen
- d)
- Wicklungen, insbesondere Einschichtwicklungen, herstellen und einbauen
- e)
- Wicklungen unter Berücksichtigung von Verarbeitungshinweisen, Sicherheitsvorschriften und toxikologischen Herstellerhinweisen konservieren
11
- f)
- Wicklungen für Zweischichtwicklungen herstellen und einbauen
- g)
- Wicklungen von ruhenden elektrischen Maschinen herstellen und einbauen
8|
15Installieren und Inbetriebnehmen von Antriebs-
systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 15)- a)
- Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
- b)
- Erdungen und Potenzialausgleichsleitungen verlegen und anschließen
- c)
- elektrische Maschinen unter Beachtung von Herstellerangaben, Kundenanforderungen, Umgebungsbedingungen sowie Sicherheitsvorschriften in Betrieb nehmen
4
- d)
- Frequenzumrichter auswählen und parametrieren
- e)
- Steuerungen mit pneumatischen oder hydraulischen Komponenten erstellen und ändern, Steuerungen programmieren
- f)
- Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
- g)
- Leitungen und Kabel auswählen und verlegen
- h)
- Baugruppen hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
- i)
- Antriebssysteme in Betrieb nehmen
14|
16Instandhalten von
Antriebssystemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 16)- a)
- Einzelteilzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten lesen und anwenden
- b)
- Baugruppen zerlegen und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
- c)
- Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Teile austauschen
3
- d)
- Wartungspläne erarbeiten
- e)
- Wartung und zustandsorientierte Instandsetzung durchführen und dokumentieren
- f)
- Störungsmeldungen aufnehmen, Anwender zu Störungen befragen, Lösungsvorschläge unterbreiten
- g)
- Antriebssysteme unter Beachtung der Vorschriften, insbesondere zur elektromagnetischen Verträglichkeit, instand setzen
- h)
- technische Prüfungen durchführen und protokollieren
5|
17Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement
(§ 3 Abs. 2 Nr. 17)- a)
- Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
- b)
- Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
- c)
- Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
- d)
- Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
- e)
- Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
- f)
- Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und Prüfvorschriften anwenden
- g)
- Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- h)
- Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
- i)
- technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen dem Kunden übergeben und erläutern
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- k)
- Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
- l)
- zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
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