In den Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur nach § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes sind besondere Aspekte des Messstellenbetriebs aufzunehmen. Der Bericht soll Angaben enthalten
- 1.
zur Wettbewerbssituation beim Messstellenbetrieb, - 2.
zur technischen Entwicklung bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, - 3.
zum Angebot variabler Tarife, - 4.
zu bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität bei der energiewirtschaftlichen Datenkommunikation sowie - 5.
zum Angebot von Datenkommunikationsdiensten und Telekommunikationsdiensten für die Anbindung von Smart-Meter-Gateways.