In der schriftlichen Prüfung sollen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie in der Lage sind,
- 1.
die Aufgaben des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehrverwaltung rasch und sicher zu erfassen, - 2.
diese Aufgaben mit den zugelassenen Hilfsmitteln zu lösen und - 3.
das Ergebnis knapp und übersichtlich darzustellen.