Medizinprodukte
- 1.
nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, - 2.
die zur Anwendung durch Laien bestimmt sind, soweit sie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig sind, oder - 3.
die in Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführt sind,