§ 2 MPDGGebV - Gebühr für eine Entscheidung nach § 6 Absatz 1 bis 3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

Die Gebühr beträgt 400 bis 10 000 Euro für eine Entscheidung nach § 6 Absatz 1 bis 3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes zur

1.
Klassifizierung einzelner Produkte,
2.
Feststellung des rechtlichen Status eines Produktes als Medizinprodukt,
3.
Einstufung von Produkten der Klasse I und
4.
Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung.