Einmalige Leistungen des Mieters, die mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung erbracht werden sollen, sind nur nach Maßgabe des § 9 des Wohnungsbindungsgesetzes zulässig; das gleiche gilt für entsprechende Leistungen eines Dritten zugunsten des Mieters.
Anwälte zum NMV 1970

Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto

Rechtsanwalt Dr. Vasco De Ataide Marques
1050-119 Lissabon

Rechtsanwältin Cristina Dein
1250-066 Lissabon