(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind zwei der nachfolgend aufgeführten Aufgaben, in jedem Fall die Aufgabe nach Nummer 1, auszuführen:
- 1.
schleiffähige Ofenkacheln und Simsteile mit handgeführten Werkzeugen bearbeiten und setzen, - 2.
einen Brenner für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe einbauen, Immissionsmessungen durchführen und Brenner einregeln, - 3.
eine elektronische Abbrandregelung oder elektrische Abbrandsteuerung programmieren und abgleichen, - 4.
einen Heizeinsatz-Wärmetauscher an einen Pufferspeicher unter Berücksichtigung der Sicherheitseinrichtungen anschließen.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.