OpfBG - SED-Opferbeauftragtengesetz
- § 1 OpfBG - Stellung, Aufgaben und Befugnisse
- § 2 OpfBG - Berichtspflichten
- § 3 OpfBG - Anrufung der oder des Opferbeauftragten
- § 4 OpfBG - Zusammenarbeit mit öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen
- § 5 OpfBG - Wahl der oder des Opferbeauftragten und Amtszeit
- § 6 OpfBG - Rechtsstellung der oder des Opferbeauftragten
- § 7 OpfBG - Verschwiegenheitspflicht, Berufsbeschränkung
- § 8 OpfBG - Sitz der oder des Opferbeauftragten, Beschäftigte, Haushalt
- § 9 OpfBG - Amtsbezüge, Versorgung