Verfolgt die Staatsanwaltschaft die Ordnungswidrigkeit mit einer zusammenhängenden Straftat, so ist für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit das Gericht zuständig, das für die Strafsache zuständig ist.
Anwälte zum OWiG 1968

Advogado (Rechtsanwalt in PT) Diogo Pereira Coelho
2765-349 Lissabon

Rechtsanwalt Heiko Benjamins
26721 Emden

Rechtsanwalt Arno Saathoff
26603 Aurich