PostLEntgV - Postleistungsentgeltverordnung
- § 1 PostLEntgV - Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
- § 2 PostLEntgV - Leistungsentgelt
- § 3 PostLEntgV - Ermittlung des Niederlassungsbudgets für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
- § 4 PostLEntgV - Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
- § 5 PostLEntgV - Durchführung der Leistungsbeurteilung für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
- § 6 PostLEntgV - Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 7 PostLEntgV - Gesamtbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 8 PostLEntgV - Leistungsbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes
- § 9 PostLEntgV - Zielbewertung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 10 PostLEntgV - Zielvereinbarung für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 11 PostLEntgV - Schlichtungsverfahren für die Leistungs- und Gesamtbeurteilung
- § 12 PostLEntgV - Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung
- § 13 PostLEntgV - Übergangsregelung
- § 14 PostLEntgV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten