§ 20 ROG 2008 - Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
Für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes gilt § 12 Abs. 2 und 3 mit der Maßgabe, dass für die Untersagung das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zuständig ist.
Anwälte zum ROG 2008

Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
32953 Orlando

Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris

Avocat à la Cour Pauline LE MORE LL.M.
75008 Paris