(1) Der Monatsbetrag einer Zusatzaltersrente und einer Zusatzinvalidenrente beträgt
- 1.
für jedes volle Jahr der Beitragszeit zur FZR 2,5 vom Hundert, für jeden verbleibenden Monat 0,2 vom Hundert, - 2.
für jedes Jahr der Zurechnungszeit 1,0 vom Hundert
(2) Der Monatsbetrag beträgt
- 1.
bei Zusatzwitwenrente, Zusatzwitwerrente und Zusatzübergangshinterbliebenenrente 60 vom Hundert, - 2.
bei Zusatzwaisenrente für - a)
Halbwaisen 30 vom Hundert, - b)
Vollwaisen 40 vom Hundert