Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich.
Anwälte zum RVG
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
Lawyer & Solicitor Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Abogada Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt