Der Antrag auf Zuteilung einer Kennnummer muss sich jeweils auf eine Partie von Kleinpackungen beziehen und folgende Angaben enthalten:
- 1.
bei Zertifiziertem Saatgut und Handelssaatgut - a)
die Art, - b)
bei Zertifiziertem Saatgut die Sortenbezeichnung, - c)
die Anerkennungs- oder Zulassungsnummer;
- 2.
bei Saatgutmischungen - a)
den Verwendungszweck, - b)
die Mischungsnummer;
- 3.
das Gewicht der Partie oder Teilmenge der Partie, die für die Herstellung der Kleinpackungen verwendet werden soll; - 4.
die vorgesehenen Nennfüllmengen der Kleinpackungen und die vorgesehene Zahl der Kleinpackungen je Nennfüllmenge.