Eine Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft erhalten Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte in Bundeswehrkrankenhäusern mit Dienstbezügen nach der Bundesbesoldungsordnung A,
- 1.
die innerhalb des Krankenhausbetriebs zur medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten eingesetzt sind (Anspruchsberechtigte), - 2.
für die die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gilt, - 3.
deren Arbeitszeit automatisiert erfasst wird und - 4.
die in Bundeswehrkrankenhäusern Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit oder Rufbereitschaft leisten, wenn die geleisteten Zeiten aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht innerhalb eines Jahres durch Freistellung vom Dienst ausgeglichen werden können.