Die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt sind
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Staatsbürger der DDR, - -
Ausländer mit zeitlich unbefristetem oder länger befristetem Aufenthalt in der DDR,
Die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt sind