SchnellLG - Schnellladegesetz
- § 1 SchnellLG - Anwendungsbereich
- § 1a SchnellLG - Besondere Bedeutung der Errichtung und des Betriebs von Schnellladeinfrastruktur
- § 2 SchnellLG - Begriffsbestimmungen
- § 3 SchnellLG - Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- § 4 SchnellLG - Auswahl und Beauftragung von Auftragnehmern
- § 5 SchnellLG - Nebenbetriebe an Bundesautobahnen
- § 6 SchnellLG - Bestandsinfrastrukturanbieter
- § 7 SchnellLG - Verordnungsermächtigung
- § 8 SchnellLG - Beleihung
- § 9 SchnellLG - Berichterstattung
- § 10 SchnellLG - Inkrafttreten