(1) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Gestaltung, Herstellung und Korrektur von Vorlagen, Satz und Formen für Druckerzeugnisse.
(2) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Druckvorlagenherstellung: - a)
Kenntnisse über Reprovorlagen, - b)
Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten, - c)
Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, - d)
Kenntnisse der Retusche, - e)
Kenntnisse über Stanzformzeichnungen, - f)
Kenntnisse der Sensitometrie, - g)
Kenntnisse über Farbenlehre, - h)
Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung, - i)
Kenntnisse der Reproduktionstechniken, - k)
Kenntnisse der Geräte und Maschinen, - l)
Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen, - m)
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln, - n)
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag, - o)
Herstellen von reprotechnischen Endprodukten einschließlich Vergrößern und Verkleinern;
- 2.
Satzherstellung: - a)
Kenntnisse der Rechtschreibung, - b)
Kenntnisse über die Berechnung von Manuskripten, - c)
Kenntnisse der Schriftarten und -charaktere und ihrer Anwendungsmöglichkeiten sowie der Schriftklassifikation und -entwicklung, - d)
Kenntnisse der Herstellung von Originaldruckstöcken und Abformungen, - e)
Anfertigen von Skizzen und Layouts, - f)
Bestimmen von Satzspiegelgrößen, - g)
Berechnen des Satzumfanges, - h)
Herstellen von Schriftsatz in den verschiedenen Satztechniken, - i)
Umbrechen und Montieren in den verschiedenen Techniken, - k)
Herstellen von Korrekturabzügen, - l)
Lesen von Korrekturabzügen, - m)
Ausführen von Korrekturen im Satzbereich, - n)
Ausführen von Korrekturen im Montagebereich, - o)
Anfertigen von Ausschießschemen, - p)
Festlegen der Montagemethoden, - q)
Herstellen der Einteilungs- und Standbogen, - r)
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 3.
Druckformherstellung: - a)
Kenntnisse der Druckformarten, - b)
Kenntnisse über Layout-Technik, - c)
Kenntnisse über typographische Gestaltung, - d)
Kenntnisse über Manuskriptvorbereitung, - e)
Kenntnisse über Setzverfahren, - f)
Kenntnisse der berufsbezogenen elektronischen Text- und Bildverarbeitung, - g)
Kenntnisse der Korrekturzeichen, - h)
Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen, - i)
Kenntnisse des Umbruchs und der Montage, - k)
Kenntnisse der Druckformkorrektur, - l)
Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe, - m)
Kenntnisse der Falz- und der Ausschießschemen, - n)
Festlegen der Kopiermethoden, - o)
Herstellen der Druckplattenkopie, - p)
Beurteilen der Druckform (Druckplatte) und Bestimmen der notwendigen Korrekturen, - q)
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag, - r)
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 4.
Druck und Druckverarbeitung: - a)
Kenntnisse der Druckverfahren, insbesondere Physik und Chemie des Drucks, - b)
Kenntnisse der Druckmaschinensysteme, - c)
Kenntnisse über Prägen und Stanzen, - d)
Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens, - e)
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag, - f)
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 5.
Werk- und Hilfsstoffe: - a)
Kenntnisse über Bedruckstoffe, über Klebstoffe, über Druckfarben, der Druckformen und -platten, der lichtempfindlichen Materialien sowie der Chemikalien, insbesondere ihrer Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung, - b)
Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken, - c)
Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen, - d)
Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen;
- 6.
Betriebstechnik: - a)
Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihres Aufbaus, ihrer Wirkungsweise, ihres Betriebs, ihrer Wartung und Instandhaltung, - b)
Kenntnisse der rationellen Energieverwendung, - c)
Kenntnisse über Elektronik, - d)
Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik, - e)
Kenntnisse über Klimatisierung, - f)
Überwachen technischer Betriebsmittel, - g)
Handhaben, Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen;
- 7.
Qualitätssicherung: - a)
Kenntnisse über Qualitätssicherung, - b)
Kenntnisse über Prüf- und Sicherungsmethoden, - c)
Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen, - d)
Anwenden von Prüfmethoden;
- 8.
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz: - a)
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie des Immissionsschutzes, - b)
Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene, - c)
Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.