SchwbWV - Werkstättenverordnung
- Erster Abschnitt
Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen - § 1 SchwbWV - Grundsatz der einheitlichen Werkstatt
- § 2 SchwbWV - Fachausschuß
- § 3 SchwbWV - Eingangsverfahren
- § 4 SchwbWV - Berufsbildungsbereich
- § 5 SchwbWV - Arbeitsbereich
- § 6 SchwbWV - Beschäftigungszeit
- § 7 SchwbWV - Größe der Werkstatt
- § 8 SchwbWV - Bauliche Gestaltung, Ausstattung, Standort
- § 9 SchwbWV - Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung
- § 10 SchwbWV - Begleitende Dienste
- § 11 SchwbWV - Fortbildung
- § 12 SchwbWV - Wirtschaftsführung
- § 13 SchwbWV - Abschluß von schriftlichen Verträgen
- § 14 SchwbWV - Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte
- § 15 SchwbWV - Werkstattverbund
- § 16 SchwbWV - Formen der Werkstatt
- Zweiter Abschnitt
Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen - Dritter Abschnitt
Schlußvorschriften