Zur Begleitung der Umsetzung der Vorschriften zu Besitzständen treffen sich Bund und Länder einmal jährlich, erstmalig zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Buches, zum Erfahrungsaustausch, insbesondere zu
- 1.
der Wirkung der Regelungen zu Besitzständen, - 2.
der Praktikabilität der Abläufe bei der Umsetzung der Regelungen sowie - 3.
dem Übergang vom Bundesversorgungsgesetz und dem Opferentschädigungsgesetz auf dieses Buch.