Die Soziale Entschädigung umfasst:
- 1.
Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen nach Kapitel 4, - 2.
die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5, - 3.
Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6, - 4.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7, - 5.
Leistungen bei Blindheit nach Kapitel 8, - 6.
Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9, - 7.
den Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10, - 8.
Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11, - 9.
Leistungen bei Überführung und Bestattung nach Kapitel 12, - 10.
den Ausgleich in Härtefällen nach Kapitel 13, - 11.
Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach Kapitel 14 sowie - 12.
Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen nach Kapitel 23.