Folgenden in Budapest am 2. Mai 1998 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit, - 2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit.