Art 1 SozSichAbkINDG

Folgenden in Berlin am 12. Oktober 2011 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:

1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit,
2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.