Anlage 8 SpFV - (zu § 5 Absatz 2)Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen für das Führen eines Sportbootes unter Segel eine Fahrerlaubnis erforderlich ist
Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,20
- einschließlich:
Nieder Neuendorfer See Spandauer Havel - mit:
Tegeler See
Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,40
- einschließlich:
Pichelsdorfer Havel - mit:
Großem Wannsee
Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10)
- einschließlich:
Untere Spree Berliner Spree Treptower Spree - mit:
Ruhlebener Altarm Rummelsburger See Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40 einschließlich Großem und Kleinem Müggelsee sowie „Die Bänke“ Langer See Großer Krampe Seddinsee Griebnitzsee Kleinmachnower See Stölpchensee Pohlesee Kleiner Wannsee