Der Ausbildungsberuf Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Der Ausbildungsberuf Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.