Anlage 2 Sport/FitnessAusbV - (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau - Zeitliche Gliederung -
Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
- Abschnitt A Nr. 1
Sport und Bewegung
Erstes Ausbildungsjahr
- Abschnitt A Nr. 2.1
Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b, - Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziele a und b, - Abschnitt B Nr. 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur, - Abschnitt B Nr. 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c, - Abschnitt B Nr. 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - Abschnitt B Nr. 2.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b, - Abschnitt B Nr. 2.2
Arbeitsorganisation, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d, - Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziel c, - Abschnitt A Nr. 6.1
Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b, - Abschnitt B Nr. 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e, - Abschnitt B Nr. 1.4
Umweltschutz, - Abschnitt B Nr. 2.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e, - Abschnitt B Nr. 2.2
Arbeitsorganisation, Lernziele c und d,
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziele d und e, - Abschnitt A Nr. 3.2
Verkauf, Lernziele a und b, - Abschnitt A Nr. 5
Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit, - Abschnitt A Nr. 6.1
Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d, - Abschnitt B Nr. 2.4
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d,
Zweites Ausbildungsjahr
- Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziel f, - Abschnitt A Nr. 2.3
Beschaffung, Lernziele a und b, - Abschnitt A Nr. 3.1
Märkte und Zielgruppen, Lernziele a bis c, - Abschnitt A Nr. 3.2
Verkauf, Lernziele c und d, - Abschnitt A Nr. 3.3
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b, - Abschnitt B Nr. 2.3
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d, - Abschnitt B Nr. 2.4
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.3
Beschaffung, Lernziele c und d, - Abschnitt A Nr. 3.1
Märkte und Zielgruppen, Lernziel d, - Abschnitt A Nr. 3.2
Verkauf, Lernziel e, - Abschnitt A Nr. 3.3
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c, - Abschnitt A Nr. 4
Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b, - Abschnitt B Nr. 2.3
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e, - Abschnitt B Nr. 2.4
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e, - Abschnitt A Nr. 2.3
Beschaffung, Lernziel e, - Abschnitt A Nr. 3.1
Märkte und Zielgruppen, Lernziel e, - Abschnitt A Nr. 3.3
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d bis f, - Abschnitt A Nr. 4
Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e, - Abschnitt A Nr. 6.1
Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e,
Drittes Ausbildungsjahr
- Abschnitt A Nr. 6.2
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d, - Abschnitt A Nr. 6.3
Controlling, Lernziel a,
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 6.2
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e bis g, - Abschnitt A Nr. 6.3
Controlling, Lernziel b,
(3) In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
- Abschnitt A Nr. 7
Personalwirtschaft