Anlage 12 StBAPO 2022 - (zu § 58 Absatz 1)Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1947)

Bildungseinrichtung

Teilbeurteilung der Leistungen

von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
Finanzamt

im Grundstudium<BR/> bis zur Zwischenprüfung

FachNotenpunktzahl
der Leistungen
Abgabenordnung
(ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht)
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen
Privatrecht
Öffentliches Recht
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)

Kenntnis genommen:
Ort, DatumOrt, Datum
Leitung der Bildungseinrichtung/des FachbereichsVor- und Familienname der beurteilten Person