Anlage 12 StBAPO 2022 - (zu § 58 Absatz 1)Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Anlage 12 StBAPO 2022 - (zu § 58 Absatz 1)Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1947)
Bildungseinrichtung
Teilbeurteilung der Leistungen
von
Dienst- oder Amtsbezeichnung
Vor- und Familienname
Finanzamt
im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung
Fach
Notenpunktzahl der Leistungen
Abgabenordnung (ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht)