Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Anwälte zum StGB
![Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner](https://www.anwalt.de/img_cache/ae/ae28488b7234988016db9d7a70fecab5.png)
Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
861 Hvolsvöllur
![Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering](https://www.anwalt.de/img_cache/46/463c2a4e2c3ae2dbf3e15b74a1454f0e.png)
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz
![Profil-Bild Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho](https://www.anwalt.de/img_cache/54/542b8015bafb6bb1e77344f6e26b6dd6.png)
Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
2770-120 Lissabon