Von der Körperschaftsteuer sind befreit
- 1.
die Monopolverwaltungen des Saarlandes, - 2.
die Saarländische Rediskontbank, soweit sie Aufgaben staatswirtschaftlicher Art erfüllt, - 3.
die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt.