(1) Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2007
- 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung 63.000 Euro jährlich und 5.250 Euro monatlich, - 2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 77.400 Euro jährlich und 6.450 Euro monatlich.
(2) Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2007
- 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung 54.600 Euro jährlich und 4.550 Euro monatlich, - 2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 66.600 Euro jährlich und 5.550 Euro monatlich.