(1) Das Büro besitzt in der Bundesrepublik Deutschland volle Rechtspersönlichkeit und kann insbesondere
- a)
Verträge schließen, - b)
bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern, - c)
vor Gericht stehen.
(2) Für die Zwecke dieses Artikels wird das Büro durch seinen Leiter vertreten.