§ 8 THWMitwV 2023 - Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.