In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes sind anzugeben
- 1.
Name und Anschrift des Antragstellers, - 2.
die der Tätigkeit dienenden Einrichtungen und Betriebe einschließlich der dort vorhandenen Räumlichkeiten und Anlagen und des dort vorhandenen Personals, - 3.
die Art der betroffenen Tiere sowie, tierartbezogen, die Haltungskapazitäten, - 4.
der Name der für die Tätigkeit verantwortlichen Person, - 5.
das Vorhandensein von Personen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und § 4 und - 6.
der Name der Tierschutzbeauftragten nach § 5.