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Recht nützlich
Gesetze
TKTransparenzV
Gesetze

TKTransparenzV - TK-Transparenzverordnung

  • § 1 TKTransparenzV - Produktinformationsblatt
  • § 2 TKTransparenzV - Art und Zeitpunkt der Zurverfügungstellung
  • § 3 TKTransparenzV - Informationsrechte der Bundesnetzagentur
  • § 4 TKTransparenzV - Informationen zur Vertragslaufzeit, Kündigung und zum Anbieterwechsel
  • § 5 TKTransparenzV - Informationspflicht der Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsnetzen
  • § 6 TKTransparenzV - Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate
  • § 7 TKTransparenzV - Information zur Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate
  • § 8 TKTransparenzV - Darstellung und Speicherung von anbietereigenen Messergebnissen
  • § 9 TKTransparenzV - Informationspflichten bei beschränktem Datenvolumen
  • § 10 TKTransparenzV - Kostenkontrolle bei Sprachkommunikationsdiensten, Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten
  • § 11 TKTransparenzV - Evaluation und Kontrolle durch die Bundesnetzagentur
  • § 12 TKTransparenzV - Ordnungswidrigkeiten
  • § 13 TKTransparenzV - Inkrafttreten
  • Anlage TKTransparenzV - (zu § 9 Absatz 1)Überprüfung der Datenübertragungsrate

Kurz und knapp

Titel Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
Kurztitel TK-Transparenzverordnung
Abkürzung TKTransparenzV
Fundstellennachweis BGBl I 2016, 2977
Ausfertigungsdatum 19.12.2016
Stand Geändert durch Art. 45 G v. 23.6.2021 I 1858
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