§ 1 TPDesign/TSysPlAusbV - Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Technischer Produktdesigner und Technische Produktdesignerin,
2.
Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerin
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.