Der Treuhandanstalt wird das Vermögen
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der volkseigenen Güter, - -
der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und Forsteinrichtungsämter, - -
der volkseigenen Binnenfischereibetriebe, - -
der volkseigenen Gestüte, Pferdezuchtdirektionen und Rennbetriebe sowie - -
der Betriebe bzw. der bereits ausgegliederten Betriebe des volkseigenen Kombinates Industrielle Tierproduktion