Anlage TrinkwGebV - (zu § 1)Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4109)


Nr.GebührentatbestandGebühr in Euro1  Aufnahme eines Aufbereitungsstoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste nach § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag nach § 11 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung1.1Aufnahme eines Stoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste ohne erweiterte Wirksamkeitsprüfung3 500 – 4 5001.2Aufnahme eines Stoffes oder eines Desinfektionsverfahrens in die Liste mit erweiterter Wirksamkeitsprüfung7 000 – 8 0002  Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung von Aufbereitungsstoffen oder Desinfektionsverfahren nach § 12 Absatz 1 Satz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag400 – 5003  Feststellung der Gleichwertigkeit alternativer Untersuchungsverfahren nach § 15 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung auf Antrag50 000 – 60 0004  Aufnahme von Ausgangsstoffen oder Werkstoffen und Materialien in eine Positivliste nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 oder 3 der Trinkwasserverordnung auf Antrag nach § 17 Absatz 4 Satz 2 der Trinkwasserverordnung4.1Aufnahme eines Stoffes in eine Positivliste von Ausgangsstoffen zur Herstellung organischer Materialien nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung mit großer toxikologischer Bewertung auf Antrag5 500 – 6 5004.2Aufnahme eines Stoffes in eine Positivliste von Ausgangsstoffen zur Herstellung organischer Materialien nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung mit kleiner toxikologischer Bewertung auf Antrag2 500 – 3 5004.3Aufnahme eines Werkstoffes oder Materials in die Positivliste nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 der Trinkwasserverordnung auf Antrag5 000 – 6 000