Diese Verordnung regelt auf der Edertalsperre und der Diemeltalsperre
- 1.
die Zulassung des Befahrens, - 2.
die Anforderungen an die Befähigung eines Schiffsführers, - 3.
die Kennzeichnung und Bezeichnung eines Fahrzeugs, - 4.
die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Besatzung eines Fahrzeugs, - 5.
das Verhalten im Verkehr und - 6.
die Maßnahmen zur Abwehr von strom- und schifffahrtspolizeilichen Gefahren.