§ 1 TVMindestlohnDachd 10 - Geltungsbereich

1.
Räumlicher Geltungsbereich:Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Betrieblicher Geltungsbereich:Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk − Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik − (RTV) in der jeweils geltenden Fassung (Anhang) fallen.
3.
Persönlicher Geltungsbereich:Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch − Gesetzliche Rentenversicherung − versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.Nicht erfasst werden:
a)
Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs,
b)
Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren,
c)
Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden,
d)
gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs beschäftigt wird,
e)
gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden; ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung.