- 1.
Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. - 2.
Betrieblicher Geltungsbereich: Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk − Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik − (RTV) in der jeweils geltenden Fassung (Anhang) fallen. - 3.
Persönlicher Geltungsbereich: Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch − Gesetzliche Rentenversicherung − versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden: - a)
Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs, - b)
Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren, - c)
Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden, - d)
gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs beschäftigt wird, - e)
gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden; ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung.