(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz, - 6.
Betriebliche Abläufe und Organisation; wirtschaftliche Zusammenhänge, - 6.1
Planen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsabläufen und Produktion, - 6.2
Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen, - 6.3
Kommunikation und Information, - 7.
Qualitätssichernde Maßnahmen, - 8.
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen, - 9.
Tierschutz, - 10.
Tierproduktion, - 10.1
Tierzucht, - 10.2
Tierhaltung, - 10.3
Fütterung, - 10.4
Tiergesundheit und Tierhygiene, - 10.5
Nutzung von Tieren und Gewinnung spezifischer Produkte.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Rinderhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Kälber- und Jungrinderaufzucht, - 2.
Rinderhaltung, - 3.
Reproduktion, - 4.
Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren, - 5.
Weidewirtschaft, Futtergewinnung.
(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schweinehaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Reproduktion, - 2.
Sauenhaltung, - 3.
Ferkelaufzucht und Schweinemast, - 4.
Vermarktung, - 5.
Technische Systeme der Schweinehaltung, - 6.
Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
(4) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Geflügelhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Haltung und Herdenmanagement, - 2.
Fütterung, - 3.
Produktgewinnung und Vermarktung, - 4.
Reproduktion, Vermehrung, Brut, - 5.
Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
(5) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schäferei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Schafhaltung, - 2.
Ablammung und Aufzucht, - 3.
Produktion von Wolle, Milch und Fleisch, - 4.
Hütetechnik, - 5.
Weidewirtschaft, Futtergewinnung, - 6.
Naturschutz und Landschaftspflege.
(6) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Imkerei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Völkerführung und Bienengesundheit, - 2.
Bienenwanderung, - 3.
Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz, - 4.
Bienenprodukte gewinnen und vermarkten, - 5.
Königinnenzucht, - 6.
Betriebsmittel zur Bienenhaltung.