UErgGDV 2 - Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von
Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner
Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung
von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)