Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, - 6.
betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
Qualitätsmanagement, - 8.
Prüfen, Anreißen und Messen, - 9.
Warten von Betriebsmitteln, - 10.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, - 11.
Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung, - 12.
manuelles und maschinelles Spanen: - 12.1
manuelles Spanen, - 12.2
Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen, - 13.
Fügen, - 14.
Behandeln und Schützen von Oberflächen, - 15.
Messen und Prüfen elektrischer Größen, - 16.
Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten, - 17.
Montieren und Demontieren, - 18.
Kundenservice und -beratung, - 19.
Beschaffung, Lagerung und Verkauf, - 20.
Kostenrechnung und Kalkulation, - 21.
Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.