Ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit kann sein Vermögen nur im Wege der Vollübertragung auf eine Versicherungs-Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen übertragen.
Anwälte zum UmwG 1995

Rechtsanwältin Dipl.Oec. Angelika C. Werb-Welter
86150 Augsburg

Rechtsanwalt Dr. Torsten Mömken
97421 Schweinfurt

Rechtsanwalt Jens Hanspach
47877 Willich