VermVerMiV - Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung
- § 1 VermVerMiV - Anwendungsbereich
- § 2 VermVerMiV - Inhalt der Veröffentlichung
- § 3 VermVerMiV - Art der Veröffentlichung von Tatsachen
- § 4 VermVerMiV - Form und Inhalt der Mitteilung der Tatsache und der Veröffentlichung an die Bundesanstalt
- § 5 VermVerMiV - Bekanntmachung der Tatsache durch die Bundesanstalt
- § 6 VermVerMiV - Inkrafttreten