Die Bundesanstalt weist Datensätze zurück, die
- 1.
nicht die nach § 3 vorgeschriebenen Formate einhalten oder - 2.
nicht die erforderliche Datenqualität nach § 4 Absatz 1 und 2 aufweisen oder - 3.
keine korrekte Unternehmenskennung nach § 5 angeben.
Die Bundesanstalt weist Datensätze zurück, die