(1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel:
ZB = SBE x ZS + EBet – VA. |
- ZB:
Zahlungsbetrag in Euro, - SBE:
Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro, - ZS:
zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent, - EBet:
im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro, - VA:
Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.
(2) Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.